Aufnahmeverfahren
Möchten Eltern ihr Kind an unserer Schule anmelden, so wenden sie sich am besten telefonisch an unser Sekretariat.
Unser Sekretariat wird dann alle wichtigen Informationen bereitstellen und Anmeldeformulare verschicken.
Kinder, die für die kommende erste Klasse angemeldet werden sollen, müssen bis spätestens Februar mit den dazugehörigen Formularen angemeldet werden. In einem Aufnahmeverfahren wird dann jedes Kind von einem Aufnahmeteam angeschaut und ein intensives Gespräch mit den Eltern geführt.
Bei Kindern die gerne quereinsteigen möchten, wird der verantwortliche Klassenlehrer oder Klassenbetreuer den Kontakt zu den Eltern aufnehmen.
Kann ich mir das leisten?
Als Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind auch die Waldorfschulen durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsmäßig geschützt und je nach Bedingungen des Bundeslandes auch staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt.
Der Staat finanziert mit .....
Das Grundgesetz schreibt für Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige pädagogische Leistungen und ein Verbot der Sonderung der Schüler nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern vor (Artikel 7 Absatz 4). Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch der Schule auf Finanzhilfe aus öffentlichen Mitteln, da eine Vollfinanzierung des heutigen Schulstandards über Elternbeiträge eine nur für Wohlhabende zugängliche Privatschule ergeben würde.
Unsere Elternbeiträge werden stets abhängig vom Einkommen in Absprache mit den Eltern festgelegt, um einen Schulbesuch nicht aus finanziellen Gründen scheitern zu lassen. Dieses System der finanziellen Solidarität unter den Schuleltern hat sich an allen Waldorfschulen und auch bei uns bewährt.