Die Mitarbeitenden der FWS-Benefeld haben im Rahmen der Entwicklung eines Gewaltpräventions- und Kinderschutzkonzeptes – basierend auf den in unserem Leitbild formulierten Zielen und Werten – untenstehende Verhaltensregeln für sich entwickelt.
Diese Verhaltensregeln geben allen Mitarbeitenden an unserer Schule einen konkreten Rahmen für ihr Handeln.
Die Verhaltensregeln sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Sie werden jährlich neu betrachtet, gegebenenfalls aktualisiert und von den Mitarbeitenden durch ihre Unterschrift bestätigt.
Unser Schutzkonzept finden Sie nachfolgend als PDF-Download: > Hier Herunterladen <
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Einleitung
In der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 19 (1), heißt es „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-,Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperli-cher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“
In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Recht der Kinder im BGB §1631 festgeschrieben: „Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Gewalt beginnt bei der leichten, einmaligen und trotz aller Sorgfalt unbeabsichtigt stattfindenden Grenzverletzung und reicht bis hin zu massiven, wiederholten, beabsichtigten oder fahrlässig verursachten, evtl. strafbaren Übergriffen.
Grenzverletzungen und Übergriffe haben in unterschiedlichem Maße sowohl einen objektiv beschreibbaren, allgemeingültigen, als auch einen subjektiv erlebbaren, individuell verschiedenen Anteil. Deshalb gehen wir davon aus: Eine Grenzverletzung ist, wenn diese vom Betroffenen als eine solche erlebt wird. Bereits diese Grenzverletzungen wahrzunehmen, zu reflektieren und zu besprechen betrachten wir als Prävention schwerwiegender Übergriffe.
Die Verhaltensregeln sollen in erster Linie dazu dienen, Grenzverletzungen und Übergriffe im Sinne von Prävention und konstruktiver Bearbeitung benennbar und besprechbar zu machen. Erst in zweiter Linie, bzw. je nach Schwere des Vorfalls, sind sie bei Nichtbeachtung eine Grundlage für Maßnahmen und Interventionen innerhalb des Beschwerdeprozesses.
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Körperliche Gewalt
Wir unterstützen eine gesunde körperliche Entwicklung, zu der körperliche Unversehrtheit und das Ergreifen des eigenen Leibes durch das Erleben der eigenen, sicheren Grenzen gehört. In den unteren Klassen ist Körperkontakt Teil unserer guten Beziehung zu den Kindern (an der Hand gehen, über den Kopf streichen o.ä.) beim Sport ist er Teil der Aktivitäten oder der Hilfestellung.
Wir wahren dabei stets den persönlichen Raum der Schüler*innen, indem wir auf ihre Signale und Reaktionen achten und die jeweils notwendige Distanz einhalten.
Nicht erlaubt ist jede Form von:
- Treten
- Schlagen
- Zerren
- Kneifen, schmerzhaft Drücken
- Schubsen
- Packen, Festhalten bei Gegenwehr
- mit Gegenständen nach den Schülerinnen und Schülern werfen
- Androhung von Gewalt (verbal oder nonverbal)
- Körperkontakt, auf den Schüler*innen ablehnend reagieren
- Anschreien
Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug zur Abwehr von Unfällen, Verletzungen, Gewalt o.Ä., wobei die zu treffenden Maßnahmen jeweils angemessen sein müssen.
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Seelische Gewalt
Anders als bei körperlicher Gewalt ist eine durch seelische Gewalt verursachte Verletzung unsichtbar. Nichtsdestotrotz ist sie genauso gravierend, oftmals sogar gravierender als die körperliche Verletzung.
Wir dulden es nicht, Schüler*innen…
- … als Person oder in ihrer Leistung zu stigmatisieren.
- … verbal oder nonverbal abzuwerten oder zu beleidigen.
- … zu demütigen oder zu entwürdigen.
- … bloßzustellen oder zu beschämen.
- … auszugrenzen oder zu ignorieren.
- … einzuschüchtern und Angst zu machen.
- … Hilfe und Schutz bei Gewalt jeder Art zu verweigern.
Wir respektieren das Eigentum von Schüler*innen, indem wir es nicht beschädigen oder zerstören.
Pädagogische Maßnahmen und Konsequenzen müssen laut dem niedersächsischen Schulgesetz § 61 darüber hinaus berücksichtigen, dass …
- … Kollektivstrafen und sinnlose Strafarbeiten verboten sind.
- … sie stets dem Anspruch an Angemessenheit genügen sollten.
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Ironie, Sarkasmus, Zynismus
Humor ist im zwischenmenschlichen Umgang mit Schüler*innen wünschenswert. Dieses gilt allerdings nur dann, wenn alle beteilig-ten Personen den Humor verstehen und gemeinsam darüber lachen können.
Sobald Schüler*innen sich von einem Scherz verletzt fühlen oder den Eindruck haben, es würde über sie gelacht (ohne, dass sie mitlachen möchten oder können), handelt es sich um Grenzverlet-zungen, die wir vermeiden.
Zum humorvollen Umgang mit Schüler*innen gehört für uns ausdrücklich dazu, dass wir als Pädagog*innen Gegenstand von wohlmeinenden Scherzen seitens der Schüler*innen sein dürfen und dass wir über uns selber lachen können.
Innerhalb dieses Rahmens verhalten wir uns wie folgt:
- wir achten bei von uns scherzhaft gemeinten Äußerungen und Verhaltensweisen sehr aufmerksam auf die Signale und Reaktionen der Schüler*innen, ob es wirklich ein gemeinsamer Spaß ist oder sich jemand verletzt fühlt.
- Wir berücksichtigen dabei das Alter, bzw. die Reife der jeweiligen Schüler*innen.
- Letzteres gilt insbesondere bei ironischen Bemerkungen (etwas sagen und das Gegenteil meinen), da diese leicht zu Missver- ständnissen führen können.
- Sarkasmus (verletzen wollender Spott und Hohn) sowie Zynis- mus (Zerstörung und Abkehr von gemeinsamen Werten und Normen) haben bei uns keinen Platz im Umgang mit Schüler*innen
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Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt beginnt bereits vor dem strafbaren körperlichen Übergriff.
Wir lehnen alle Formen sexualisierter Gewalt im Umgang mit Schüler*innen ab:
- Handlungen mit sexuellem Charakter
- Sexualisierte Witze, Sprüche oder Anspielungen
- Anstarren
- Missachtung des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung
- Missachtung persönlicher Schamgrenzen
- Sexuelle Stigmatisierungen und/oder Entwertungen
Zum Schutze der Schüler*innen und Mitarbeitenden sollen …
- … Räume, in denen mit Schüler*innen gearbeitet wird, nicht abgeschlossen sein.
- … Mitarbeitende bei versehentlichen Berührungen von Schüler*innen im Brust- oder Intimbereich diese umgehend der Schulführung melden.
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Strukturelle Gewalt
Uns ist bewusst, dass Schulpflicht und Schule als Institution per se strukturelle Gewalt ausüben. Schulleben und –alltag brauchen zu-dem Struktur, Regeln, Rhythmus, um Schule – auch im Sinne unse-rer ganzheitlichen Bildungsziele – sowohl für die Gemeinschaft als auch für den Einzelnen fruchtbar zu machen.
Gleichzeitig braucht es Freiraum für die individuelle Entwicklung der Schüler*innen, für soziale Prozesse und überhaupt für Überraschungen und Neues.
Wir als Mitarbeitende der FWS-Benefeld sind dabei in der Verant-wortung, einerseits Struktur, Regeln und Rhythmus (mit Schü-ler*innen) zu gestalten und durchzusetzen und andererseits für den nötigen Frei- und Entwicklungsraum zu sorgen. Innerhalb dieses Spannungsfeldes definieren wir unser Verhalten gegenüber den Schüler*innen wie folgt:
- Wir geben den Schüler*innen durchschaubare, nachvollziehbare und verlässliche Regeln und Strukturen.
- Wir begrenzen den Freiraum der Schüler*innen nicht durch zu viele, zu enge und zu starre Strukturen.
- Wir werden die Anpassung der Schüler*innen an die für uns als notwendig erachteten Regeln und Strukturen nicht mit Angst und Druck erzwingen.
- Regeln dürfen nicht willkürlich oder der Tagesform der Mitarbeitenden geschuldet verändert werden und sollten im Grund- satz gleichermaßen gelten. Dabei kann es Ausnahmen geben, die wiederum für die Schüler*innen durchschaubar, nachvollziehbar und berechenbar sein müssen.
- Konsequenzen bei Regelverstößen müssen stets angemessen sein. Grenzverletzungen und Übergriffe sind als Konsequenz nicht zulässig.
- Bei wiederholten Konfliktsituationen durch Regelverletzungen reflektieren wir die Notwendigkeit der betreffenden Regel oder Struktur.
- Ist/sind Regeln oder Strukturen aus pädagogischer Sicht nach wie vor begründet, stellen wir uns als Mitarbeitende die Frage, was der Hintergrund der Verstöße ist und wie Schüler*innen in die Lage versetzt werden können, sich an die Regeln und Strukturen zu halten.
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Diskriminierung
Definition: Ein/e Schüler*in erfährt Benachteiligungen in einer gleichen Situation – gegenüber einer anderen Person ohne die spezifischen Merkmale – ohne dass es einen sachlichen Grund gibt. Dabei ist es unerheblich, ob das Merkmal vorliegt oder nur zugeschrieben wird. Wir sehen an unserer Schule die gesellschaftliche Vielfalt, die Vielfalt menschlicher Kompetenzen und die schulische Diversität als Normalität. Unser Verhalten ist geprägt von Toleranz und Zivilcoura-ge:
- Wir begrüßen Menschen unterschiedlicher Orientierungen, Wertungen und Denkmuster.
- Wir heißen die Vielfalt ethnischer Herkunft willkommen.
- Wir heißen die Vielfalt unterschiedlicher Geschlechter und sexueller Identitäten willkommen. Wir unterlassen sexuelle Stigmatisierungen und Abwertungen.
- Wir heißen die Vielfalt der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung willkommen.
- Wir dulden keine soziale Diskriminierung aufgrund des familiären
Hintergrunds und/oder sozialen Status.
- Wir dulden keine Diskriminierung – weder auf individueller noch auf institutioneller Ebene.
- Wir dulden keinerlei Diskriminierung aufgrund oben genannter tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale.
- Wir dulden keine Intoleranz.
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Selbstverpflichtung Verhaltenscodex der Mitarbeitenden der FWS-Benefeld
Selbstverpflichtungserklärung
1. Ich erkenne die im Leitbild der Schule verankerten Ziele und Werte im Sinne einer Selbstverpflichtung an und setze sie um.
2. Ich verpflichte mich dazu, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu wahren, das frei ist von jeder Form der Diskriminierung und jeder Form seelischer und körperlicher Gewalt. Ich respektiere die Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten und begegne Ihnen respektvoll und wertschätzend.
3. Ich erkläre, die Schnelle Hilfe und das Handlungsschema bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu kennen und einzuhalten (s. Interventionsplan im Schutzkonzept). Ich wende mich bei konkreten Anlässen umgehend an die Ansprechpersonen für Gewaltprävention und gegen Gewalt.
4. Ich verpflichte mich, an den regelmäßigen Schulungen zum Umgang mit Gewalt teilzunehmen, die durch die Schule angeboten oder organisiert werden.
5. Ich verpflichte mich dazu, die Verschwiegenheit zu wahren, wenn mir ein Mitglied der Schulgemeinschaft eine vertrauliche Information anvertraut und nur in Absprache mit dem/der jeweiligen Person diesbezüglich zu agieren.
6. Ich habe das Schutzkonzept, insbesondere den Verhaltenskodex der Freien Waldorfschule Benefeld, gelesen und versichere danach zu handeln.